Elsa Plainacher


*~1513 bis †27.9.1583

Biographie

Elsa Plainacher wurde im Alter von etwa 70 Jahren in Wien auf dem Richtplatz "unter den Weißgerbern" (heute Wien III) als Hexe verbrannt. Der "Plainacherin-Prozess" war ein in der Öffentlichkeit sehr beachteter Fall und beschäftigte höchste Kreise.
Elsas Leben verlief bis zu dem Prozess und ihrem schrecklichen Tod nicht ungewöhnlich. Sie entstammte der Müllersfamilie Holtzgassner, die bei Melk eine Mühle an der Pielach betrieb, und hatte als junges Mädchen ein uneheliches Kind von einem Müllersgehilfen, das wahrscheinlich starb. Sie war zweimal verheiratet und hatte mehrere Kinder. Aus ihrer ersten Ehe mit einem Müller namens Paumgartner stammte ihre Tochter Margreth, die Georg Schlutterbauer, einen Bauern aus Strannersdorf in der Gemeinde Mank heiratete. Die Konflikte mit dem Schwiegersohn sollten später zum Hexenprozess führen. In zweiter Ehe heiratete Elsa den Plainacher, der vermutlich den Gwschendthof in Rammersdorf bewirtschaftete.
Als Margreth Schlutterbauer bei der Geburt ihrer Tochter Anna starb, wuchs das Kind bei der Großmutter auf. Das Verhältnis zwischen Schwiegermutter und Schwiegersohn gestaltete sich offenbar konfliktträchtig. Auslöser des Prozesses wurde schließlich die vermutlich epileptische Krankheit der inzwischen 15 oder 16 Jahre alten Anna, die Elsa Plainacher unter Zaubereiverdacht brachte. Von großer Bedeutung für die Prozessentwicklung war aber das protestantische Umfeld der Beteiligten in Verbindung mit der seit Ende der 1570er einsetzenden Gegenreformation. Sowohl der zuständige Landgerichtsinhaber, Freiherr Volkert von Auersperg, als auch der Grundherr, Georg Achaz von Mattseber zu Goldeck, gehörten zum evangelischen Adel des Landes. Die Plainacherin war offenbar eine Anhängerin der neuen Konfession, da sie nach den Aussagen ihrer Enkelin das Kind mehrmals zu lutherischen Gottesdiensten und Predigten mitgenommen hatte. Ihr Schwiegersohn beschwerte sich darüber, von ihr "Crotten und Papistischen Hundt" geschimpft worden zu sein. Seine Aussagen brachten den Hexenprozess eigentlich erst in Gang, denn zunächst stand das Problem der Heilung seiner Tochter von ihrer - wie man meinte - dämonisch verursachten Krankheit im Vordergrund. Die kirchlichen Exorzismen in St. Pölten und Mariazell blieben allerdings erfolglos.
Möglicherweise hatten diese Versuche Aufsehen erregt oder es waren Zweifel an ihrer Wirksamkeit laut geworden, jedenfalls wurde die Sache schließlich zu einem Fall für Kaiser, Erzherzog und Bischof. Erzherzog Ernst beauftragte im Mai 1583 Bischof Kaspar Neubeck, für die "Wiederbringung der armen Seele" zu sorgen. Nach einer Untersuchung des Mädchens bestand nach Meinung des Bischofs durchaus Hoffnung auf Heilung, da Anna keine schweren Sünden begangen hätte. Ursache wäre der "böse Feind", der Teufel, der durch Besprechung und Schadenzauber der Großmutter körperlich von der Kranken Besitz ergriffen hätte, weshalb der Bischof empfahl, vor dem Exorzismus zunächst die Verursacherin festzunehmen. Das Urteil stand demnach schon vor der Anklage gegen die alte Frau fest, auch die Mitwirkung der weltlichen Obrigkeit war offenbar gesichert. Kaiserliche Mandate sorgten für die "Verbringung" der Plainacherin nach Wien unter den in solchen Fällen üblichen Sicherheitsmaßnahmen, denn nach allgemeiner Vorstellung konnten sich Menschen, die mit dem Teufel in Verbindung standen, unsichtbar machen.

Obwohl der Wiener Stadtrichter nach der ersten Vernehmung für die Aufnahme der Angeklagten ins Bürgerspital plädierte, musste er einem kaiserlichen Befehl vom 31. Juli 1583 nachkommen und im Prozess die Folter anwenden. Angeklagt wurde Elsa Plainacher der zauberischen Schädigung ihrer Enkelin, des (Gift-)Mordes an ihrem Mann und an ihren vier Kindern. Zudem lag nach Auffassung des Bischofs Vergehen gegen die göttliche Majestät und Verachtung des Schöpfers vor, weshalb er darauf bestand, kein Mitleid zu zeigen. Stimmen des Mitleids waren offenbar laut geworden, nachdem am 14. August vor einer großen Zuschauermenge der Exorzismus an Anna erfolgreich durchgeführt worden war. Vor der staunenden Menge sollen 12.562 Teufel aus der Kranken ausgefahren. Dieses Wunder wurde in gegenrfeormatorischen Predigten verbreitet und diente als Beweis für den erfolgreichen Kampf der katholischen Kirche gegen das Teufelsheer, denn, so etwa der gelehrte Jesuit Dr. Georg Scherer, Lutheraner könnten keine Teufel austreiben. Für ihn gab es keinen Zweifel an der Schuld der Angeklagten.

Elsa Plainacher bestritt noch unter der ersten Tortur, die Ursache der Krankheit ihrer Enkelin zu kennen, doch nach erneuter Tortur und Kerkeraufenthalt bekannte sie sich schließlich schuldig. Die Einzelheiten ihres Geständnisses stammen von der kranken Anna, die vom Bischof, aber auch von der französischen Königin-Witwe sowie von Erzherzogin Maria besucht wurde. Demzufolge hatte die Großmutter gestanden, sich dem Teufel um Geld verschrieben und es mit ihm häufig getrieben zu haben. Letztendlich habe sie ihm Anna mit Leib und Seele übergeben: Der Teufel sei in einen Apfel geschlüpft, Anna habe ihn gegessen und sei von diesem Augenblick an besessen gewesen. Der Teufel sei Elsa als schwarzer Mann, Garnknäuel, kleines Mädchen oder Mücke und Kätzchen erschienen, sie habe die Hostie mehrmals wieder aus dem Mund genommen und im Stadl versteckt oder im Misthaufen begraben und die Frucht einer vorehelichen Schwangerschaft nach Anweisung des Teufels zum Wettermachen verwendet.

Das Urteil - sie "solle an die gewonlich Richtstadt, auf die Gennsswaydt geschlaipfft werden, volgendts daselbss lebendig mit dem Feuer zue Pulfer gebrandt" - wurde am 27. September 1583 vollzogen. Nach einer Notiz des Wiener Bischofs starb sie wohlvorbereitet und reumütig. Ihre geheilte Enkelin Anna trat in das Dominikanerinnenkloster in St. Laurenz in Wien. "Plainacherin" wurde in Wien eine Zeit lang zum Schimpfwort.
Elsa Plainacherin ist ein Beispiel für die Vorverurteilung der Opfer und ihrer absolut hoffnungslosen Situation, sobald der Prozess ins Rollen kam und  unterschiedliche Konflikte und Interessen bündelte. In ihrem Fall potenzierten sich drei Bereiche: Konflikte mit dem Schwiegersohn, eine  nicht erklärbare Krankheit und die einsetzende Gegenreformation in Niederösterreich.

(Quelle: H. Dienst, Hexenprozesse auf dem Gebiet der heutigen Bundesländer Vorarlberg, Tirol [mit Südtirol], Salzburg, Nieder- und Oberösterreich sowie des Burgenlandes, in: Hexen und Zauberer. Die große Verfolgung - ein europäisches Phänomen in der Steiermark, hg. v. H. Valentinitsch, 1987, S. 265-290, bes. 268ff.)